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AKTUELLES

15.09.2022
Aus 2 mach 6

Vier neue Auszubildende begannen am 1. September bei Berndt ihre Ausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice. Wir heißen die Neulinge herzlich willkommen und wünschen ihnen eine erfolgreiche und lehrreiche Ausbildungszeit in unserer Firmengruppe.

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16.08.2022
Studieren mit Berndt: Wir sind Praxispartner der Berufsakademie Sachsen

Seit Juli sind wir als Praxispartner der Berufsakademie Sachsen am Standort Glauchau zugelassen. Damit bieten wir Schulabgängern mit Hochschulreife ab sofort ein duales Studium in den Bereichen Baubetriebsmanagement bzw. Bauingenieurwesen an.

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14.07.2022
Lauf Firma, lauf!

Im Mai  hieß es für uns nicht nur rein in die Laufschuhe und rauf auf die Straßen,sondern auch ab nach Freital zum Talentparcours ins Berufsschulzentrum Otto  Lilienthal

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Generalinspektion

 

Prüfung Schlitzrinne

Generalinspektion und Wartung von Abscheideranlagen

Die Restnorm DIN 1999-100 gilt für Leichtflüssigkeitsabscheider und trifft für die Anwendung dieser Anlagen nationale Festlegungen, die im Zuge der Erarbeitung der Europanormen EN 858-1 und EN 858-2 nicht vereinheitlicht werden konnten.  Analog gilt dies für die DIN 4040-100 (Fettabscheider) in Bezug auf die EN 1825-1 und EN 1825-2.

Generalinspektion nach DIN 1999-100/ DIN 4040-100

Diese Normen schreiben vor, dass Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fettabscheider mindestens aller 5 Jahre durch eine fachkundige Person einer Generalinspektion zu unterziehen sind. Dabei wird neben der Dichtheit der Anlage u.a. auch der bauliche Zustand, die Funktion der einzelnen Bauteile, die Aufzeichnungen des Betriebstagebuches und der Nachweis der regelmäßigen Entsorgung der Anlage überprüft. Wir führen diese Arbeiten mit unserem dafür geschulten Personal durch und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot dazu.

Sollte die Generalinspektion ergeben, dass es Handlungsbedarf an Ihrer Abscheideranlage gibt, erarbeiten wir Ihnen gern einen Sanierungsvorschlag bzw. –angebot.

Turnusmäßige Wartung

Um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, reicht eine Generalinspektion aller 5 Jahre nicht aus. Die notwendigen monatlichen, halbjährlichen und jährlichen Kontrollen führen wir ebenfalls für Sie durch und dokumentieren dies im Betriebstagebuch.